Stand: 1. Januar 2025
Ergänzende Vertragsbedingungen für BrandBench-Lizenzen (Reseller)
§ 1 Geltungsbereich und Rolle der Erfolgswerkstatt
(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Erfolgswerkstatt-Nord GmbH (nachfolgend „Erfolgswerkstatt") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Vermittlung, den Wiederverkauf sowie ergänzende Dienstleistungen rund um die CRM-Software „BrandBench" der BrandBench UG (haftungsbeschränkt) i. G., Schledenhorst 2, 46459 Rees (nachfolgend „BrandBench").
(2) Die Erfolgswerkstatt ist autorisierter Reseller-Partner von BrandBench. Sie vermittelt BrandBench-Lizenzen, stellt individuelle Lizenzpakete zusammen, übernimmt das Onboarding, die Einrichtung sowie den Erst-Support im Rahmen ihrer Beratungs- und Vertriebsleistungen.
(3) Diese Zusatzbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Erfolgswerkstatt und gehen diesen im Zweifel für den Bereich BrandBench vor. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BrandBench UG (haftungsbeschränkt) i. G. in ihrer jeweils gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsverhältnisse
(1) Mit Bezug einer BrandBench-Lizenz über die Erfolgswerkstatt entstehen zwei voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse:
- ein Softwarenutzungsvertrag zwischen dem Kunden und BrandBench über die Bereitstellung, den Betrieb und die Weiterentwicklung der Software,
- ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und der Erfolgswerkstatt über die Vermittlung der Lizenz sowie über die von der Erfolgswerkstatt erbrachten ergänzenden Leistungen (Beratung, Konfiguration, Schulung, Erst-Support).
(2) Vertragspartner für die Bereitstellung, den technischen Betrieb, die Verfügbarkeit und die Weiterentwicklung der Software ist und bleibt ausschließlich BrandBench. Sämtliche in den AGB von BrandBench geregelten Rechte und Pflichten gelten zwischen Kunde und BrandBench uneingeschränkt.
(3) Die Erfolgswerkstatt ist nicht Vertragspartner für die Software selbst und übernimmt für deren technischen Betrieb, Verfügbarkeit, Funktionsumfang oder Weiterentwicklung keine Haftung. Sie haftet ausschließlich für die von ihr erbrachten eigenen Leistungen.
(4) Mit dem Bezug einer BrandBench-Lizenz erkennt der Kunde die AGB von BrandBench an. Die Erfolgswerkstatt weist auf die Geltung dieser AGB im Rahmen des Angebots bzw. der Beauftragung hin.
§ 3 Leistungsgegenstand der Erfolgswerkstatt
(1) Die Erfolgswerkstatt erbringt im Zusammenhang mit BrandBench insbesondere folgende eigene Leistungen:
- Beratung zur passenden Lizenzkonfiguration und zu Vertriebsprozessen,
- Konfiguration und Einrichtung des Kundenkontos (Onboarding),
- Erstellung individueller Lizenzpakete in Abstimmung mit dem Kunden (vgl. § 4),
- Schulungen für Anwender und Administratoren,
- Erst-Support für funktionale Anwendungsfragen und Konfigurationsthemen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang sowie etwaige Stundensätze, Pauschalen oder Service-Pakete ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag der Erfolgswerkstatt.
(3) Der technische Second-Level-Support für die Software (Fehlerbehebung, Wartung, Betrieb) wird ausschließlich von BrandBench erbracht. Die Erfolgswerkstatt leitet entsprechende Anfragen, soweit erforderlich, an BrandBench weiter.
§ 4 Individuelle Lizenzpakete
(1) Die Erfolgswerkstatt ist als Reseller-Partner berechtigt, im Rahmen der von BrandBench bereitgestellten Konfigurationsmöglichkeiten individuelle Lizenzpakete für den Kunden zu erstellen. Dies umfasst insbesondere die Festlegung der enthaltenen Funktionen, Limits (z. B. Anzahl Leads, Pipelines, Formulare), der aktivierten Zusatzmodule (z. B. KI-Funktionen, API-Zugang, Automationen) sowie des Preises.
(2) Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot der Erfolgswerkstatt sowie aus der im Kundenkonto hinterlegten aktiven Lizenz.
(3) Anpassungen des Leistungsumfangs (Upgrade, Downgrade, Erweiterung) erfolgen über die Erfolgswerkstatt und werden im Anschluss in der Software übernommen.
(4) Die Erfolgswerkstatt ist berechtigt, ihre Verkaufspreise frei zu kalkulieren. Sie hat insoweit keine bindenden Vorgaben durch BrandBench zu beachten, soweit die jeweils geltenden Reseller-Konditionen eingehalten werden.
§ 5 Abrechnung und Zahlung
(1) Bei Bezug einer BrandBench-Lizenz über die Erfolgswerkstatt ist die Erfolgswerkstatt alleiniger Rechnungssteller gegenüber dem Kunden, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem im Angebot vereinbarten Tarif und Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die im Angebot enthaltenen Preise für ergänzende Dienstleistungen der Erfolgswerkstatt (Onboarding, Konfiguration, Schulung, Beratung) werden gesondert ausgewiesen und können einmalig oder wiederkehrend in Rechnung gestellt werden.
(4) Zahlungen erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder über den von der Erfolgswerkstatt bereitgestellten Zahlungsdienstleister. Bei Zahlungsverzug ist die Erfolgswerkstatt nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Bereitstellung der Lizenz auszusetzen bzw. die Sperrung des Kundenkontos durch BrandBench zu veranlassen.
(5) Sofern der Kunde sich entscheidet, die Lizenz künftig direkt von BrandBench zu beziehen, endet das Abrechnungsverhältnis mit der Erfolgswerkstatt zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode. Eine Übertragung des Kundenkontos auf das Direktverhältnis mit BrandBench bleibt davon unberührt.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestlaufzeit der über die Erfolgswerkstatt vermittelten BrandBench-Lizenz richtet sich nach dem gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) und verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern nicht vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt schriftlich oder in Textform gegenüber der Erfolgswerkstatt. Die Erfolgswerkstatt veranlasst nach Wirksamkeit der Kündigung die Beendigung der Lizenz bei BrandBench.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Nach Beendigung der Lizenz richtet sich die Behandlung der Kundendaten nach den AGB von BrandBench (§ 6 Abs. 5 der BrandBench-AGB). Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Vertragsende eigenständig zu exportieren.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Erfolgswerkstatt die für die Einrichtung und Konfiguration des Kundenkontos erforderlichen Informationen, Daten und Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die im System gespeicherten Daten datenschutzrechtlich zulässig erhoben und verarbeitet werden dürfen.
(3) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner für die Abstimmung mit der Erfolgswerkstatt.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch BrandBench im Rahmen des Betriebs der Software richtet sich ausschließlich nach den Datenschutzbestimmungen von BrandBench, insbesondere dem zwischen BrandBench und dem Kunden zu schließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Soweit die Erfolgswerkstatt im Rahmen ihrer ergänzenden Leistungen (z. B. Setup, Schulung, Support) personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, wird zwischen Kunde und Erfolgswerkstatt – soweit erforderlich – ein separater AVV abgeschlossen.
(3) Der Kunde bleibt im Sinne der DSGVO Verantwortlicher für alle in der Software gespeicherten und verarbeiteten personenbezogenen Daten.
(4) Die Erfolgswerkstatt erhält für Zwecke der Beratung, Konfiguration und Unterstützung Zugriff auf das Kundenkonto, sofern und soweit dies erforderlich ist und der Kunde dem zustimmt. Der Zugriff erfolgt ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und wird auf Wunsch des Kunden jederzeit entzogen.
§ 9 Service-Level und Verfügbarkeit
(1) Die Verfügbarkeit und Servicequalität der Software richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen der BrandBench-AGB (§ 3 Abs. 2 der BrandBench-AGB).
(2) Die Erfolgswerkstatt übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit oder Funktionsweise der Software und haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Wartungsfenster, die im Verantwortungsbereich von BrandBench liegen.
(3) Im Falle technischer Störungen wendet sich der Kunde an die Erfolgswerkstatt, die als Erst-Support fungiert und die Anfrage – soweit erforderlich – an BrandBench weiterleitet.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software erfolgt ausschließlich durch BrandBench gemäß den BrandBench-AGB. Die Erfolgswerkstatt vermittelt lediglich den Zugang.
(2) Eine über den vereinbarten Lizenzumfang hinausgehende Nutzung (z. B. zusätzliche Nutzer, Module, Limits) bedarf der Anpassung der Lizenz über die Erfolgswerkstatt.
(3) Eine Weitergabe der Software, ihrer Zugänge oder Inhalte an Dritte ist nur im Rahmen des Lizenzumfangs und nach Maßgabe der BrandBench-AGB zulässig.
§ 11 Haftung
(1) Die Erfolgswerkstatt haftet ausschließlich für die von ihr selbst erbrachten Leistungen (Beratung, Konfiguration, Schulung, Erst-Support). Eine Haftung für die Software selbst, ihren technischen Betrieb, ihre Verfügbarkeit oder die Verarbeitung von Daten durch BrandBench ist ausgeschlossen.
(2) Die Erfolgswerkstatt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Erfolgswerkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder ausbleibende wirtschaftliche Erfolge ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5) Für Schäden, die der Kunde unmittelbar gegenüber BrandBench geltend machen kann (z. B. aus dem Softwarenutzungsvertrag), bestehen Ansprüche ausschließlich gegenüber BrandBench gemäß deren AGB.
§ 12 Vertraulichkeit
(1) Die Erfolgswerkstatt verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Daten und sonstige vertrauliche Inhalte des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus fort.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Erfolgswerkstatt-Nord GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Zusatzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Zusatzbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.