Stand: 1. Januar 2025
Ergänzende Vertragsbedingungen für Marketing-, Webentwicklungs-, Hosting- und Wartungsleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Erfolgswerkstatt-Nord GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern im Bereich Marketing, Design, Webentwicklung, Hosting und Wartung.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der Leistungsbeschreibung.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request).
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte einzusetzen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(3) Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller bereitgestellten Inhalte berechtigt zu sein.
§ 4 Nutzungsrechte (Webentwicklung und Marketing)
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sofern ausdrücklich vereinbart, kann ein ausschließliches Nutzungsrecht übertragen werden.
(3) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, generische Bestandteile, Know-how, Methoden und wiederverwendbare Komponenten weiterzuverwenden.
(4) Eine Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte ist zulässig, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich eingeschränkt wurde.
§ 5 Drittanbieter-Software und Lizenzen
(1) Im Rahmen der Leistungserbringung kann Software von Drittanbietern (z. B. CMS, Plugins, Tools, APIs) eingesetzt werden.
(2) Für diese gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Funktionsumfang, Verfügbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit dieser Drittsoftware.
(4) Lizenzkosten (einmalig oder laufend) werden – sofern nicht anders vereinbart – vom Auftraggeber getragen.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lizenzbedingungen einzuhalten und notwendige Verlängerungen eigenständig sicherzustellen.
§ 6 Bildrechte und Inhalte
(1) Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich lizenzierte oder vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte.
(2) Für durch den Auftraggeber bereitgestellte Inhalte übernimmt dieser die alleinige Verantwortung hinsichtlich Urheber- und Nutzungsrechten.
(3) Werden durch den Auftragnehmer Inhalte lizenziert (z. B. Stockmaterial), gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters.
(4) Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus kann zusätzliche Lizenzkosten auslösen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Rechtsverstöße durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte.
§ 7 Abnahme und Revisionen
(1) Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Werk zur Abnahme bereitgestellt.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen oder Mängel schriftlich anzuzeigen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(4) Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen (Revisionen) sind verbindlich festgelegt.
(5) Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
§ 8 Hosting-Leistungen
(1) Sofern Hosting-Leistungen vereinbart sind, stellt der Auftragnehmer Speicherplatz und Systemumgebung über externe oder eigene Server bereit.
(2) Die Verfügbarkeit (Uptime) wird nicht garantiert, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein Service-Level-Agreement (SLA) vereinbart.
(3) Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt, Drittanbietern oder Internetinfrastruktur.
(5) Der Auftraggeber bleibt für die Inhalte rechtlich verantwortlich.
§ 9 Wartungs- und Supportleistungen
(1) Wartungsleistungen (z. B. Updates, Backups, Sicherheitsmaßnahmen) werden nur erbracht, sofern ein separater Wartungsvertrag besteht.
(2) Ohne Wartungsvertrag besteht kein Anspruch auf regelmäßige Aktualisierungen oder Sicherheitsüberwachung.
(3) Reaktionszeiten (Support) gelten nur, wenn diese vertraglich definiert wurden.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Sicherheitslücken oder Ausfälle bei fehlender Wartungsvereinbarung.
§ 10 Datenschutz (DSGVO)
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen.
(3) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für alle erhobenen Daten.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche Verstöße, die auf fehlerhafte Inhalte, fehlende Rechtstexte oder falsche Konfigurationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.
(5) Die rechtliche Prüfung von Websites (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner) ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Für die dauerhafte Verfügbarkeit von Websites, Hosting oder Drittservices wird keine Haftung übernommen.
§ 12 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Bei Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(4) Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.