Stand: 1. Januar 2025
Ergänzende Vertragsbedingungen für Vertriebsleistungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese ergänzenden Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Erfolgswerkstatt-Nord GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern im Bereich Vertriebsdienstleistungen, insbesondere Leadbearbeitung, Terminierung und Vertriebsunterstützung.
(2) Sie ergänzen die allgemeinen Vertragsbedingungen und gehen diesen im Zweifel für den Bereich Vertrieb vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Vertriebsleistungen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten (Leads), insbesondere in Form von Kontaktaufnahme, Qualifizierung und Terminvereinbarung.
(2) Ein konkreter Vertriebserfolg (z. B. Vertragsabschlüsse, Umsätze) wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Verantwortung für Leadgenerierung
(1) Die Verantwortung für die Generierung und Bereitstellung von Leads liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer eine ausreichende Anzahl qualitativ geeigneter Leads zur Verfügung zu stellen.
(3) Die Leads müssen mindestens folgende Stammdaten enthalten:
- vollständiger Name / Firma
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Daten aktuell, korrekt und für vertriebliche Zwecke geeignet sind.
§ 4 Mitwirkungspflicht und Leistungsstörungen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Leadmengen kontinuierlich bereitzustellen.
(2) Werden nicht ausreichend Leads zur Verfügung gestellt oder entsprechen diese nicht den vereinbarten Qualitätsanforderungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen einzuschränken oder auszusetzen.
(3) In diesem Fall besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz, Minderung oder sonstige Entschädigung.
(4) Vereinbarte Vergütungen bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Datenverarbeitung und Nutzung von Systemen (BrandBench)
(1) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die bereitgestellten Leads im System „BrandBench" der Erfolgswerkstatt-Nord GmbH gespeichert, verarbeitet und für die Durchführung der Vertriebsleistungen genutzt werden.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Speicherung und Strukturierung der Kontaktdaten
- Dokumentation von Kontaktverläufen
- Auswertung und Optimierung von Vertriebsprozessen
(3) Soweit erforderlich, können hierbei auch abweichende oder ergänzende technische und organisatorische Bedingungen gelten.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass die Übermittlung und Verarbeitung der Daten datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 6 Datenschutz und Verantwortlichkeit
(1) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze für die bereitgestellten personenbezogenen Daten.
(2) Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke.
(3) Sofern erforderlich, wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abgeschlossen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenschutzverstöße, die auf unzulässiger Datenbereitstellung durch den Auftraggeber beruhen.
§ 7 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Unterstützung der Vertriebsleistungen Systeme auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) einzusetzen.
(2) Dies umfasst insbesondere:
- Analyse und Priorisierung von Leads
- Unterstützung bei der Kommunikation
- Automatisierung von Prozessen
(3) Der Einsatz erfolgt unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Datenschutzrecht.
(4) Eine vollständige Fehlerfreiheit KI-gestützter Prozesse kann nicht gewährleistet werden. Eine Haftung hierfür ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für ausbleibende Vertriebserfolge, entgangenen Gewinn oder wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.